Erbrecht

Die Regelung der Themen, die sich mit Krankheit und dem eigenen Tod befassen, schieben wir gern vor uns her und unser Wissen darüber ist oft gering. Durch unsere Spezialisierung auf das Erbrecht sind wir tagtäglich mit diesen Themen betraut und können Ihnen durch unsere Fachkompetenz die Berührungsängste nehmen.

Vor dem Erbfall

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Familienangehörige oder Dritte zu übertragen.

Und wir beraten Sie natürlich auch bei der Frage, auf wen Ihr Vermögen nach dem Erbfall gehen soll, ob die gesetzliche Erbfolge Ihrem Willen entsprechen würde oder ob Sie die Erbfolge durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung abändern möchten.

Dazu erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten von letztwilligen Verfügungen wie einem einseitigen Testament, einem Ehegattentestament einschließlich der Variante des sogenannten „Berliner Testaments“, oder auch eines Erbvertrages.

Gestaltungsmöglichkeiten wie Erbverzichts- oder Pflichtteilsverzichtsverträge werden ebenfalls bei einer solchen Beratung berücksichtigt.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine ausführliche Beratung und die verständliche Erläuterung der juristischen Zusammenhänge. Die Errichtung von letztwilligen Verfügungen als auch die Übertragung von Sachwerten zu Lebzeiten zur Ausschöpfung von steuerlichen Freibeträgen oder zur Sicherung des Nachlasses für den testamentarisch bestimmten Erben, kann erst dann optimal erfolgen, wenn Sie als Mandant auch tatsächlich verstehen, was wie übertragen werden soll.

Diese Beratungen umfassen auch die Errichtung von Patientenverfügungen, Betreuungsvollmachten und Vorsorgevollmachten.

 Nach dem Erbfall

Wenn ein Erbfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Beratung und Vertretung zur Seite.

Wir klären Ihre rechtliche Stellung als gesetzlicher Erbe, als testamentarischer Erbe oder auch Ihre Position als Pflichtteilsberechtigter.

Bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften vertreten wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen

Wir machen Ihre Pflichtteilsansprüche und Ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend, ebenso auch Ihnen zugesprochene Vermächtnisse.

Unberechtigte Ansprüche wehren wir in Ihrem Interesse ab. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Ihr Recht nicht nur in Frankfurt sondern sondern in ganz Deutschland.

Des Weiteren übernehmen wir Tätigkeiten bei einem überschuldeten Nachlass. Wir üben Nachlasspflegschaften als auch Testamentsvollstreckungen aus.

Als Spezialistin im Erbrecht wird Frau Rechtsanwältin Knatz von dem Institut für Erbrecht e.V. als Beraterin empfohlen.

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