Familienrecht
Eheverträge
Aus Beziehungen und der Familiengründung ergeben sich neue Rechte und Pflichten. Im Rahmen der Eheschließung und auch noch während der Ehezeit kann man in guten Zeiten vorsorgend einen Ehevertrag schließen. In diesem Vertrag werden die Folgen einer Trennung und Scheidung geregelt. Und man kennt die Risiken.
Trennung
Bei einer Trennung und einer anschließenden Scheidung ergeben sich eine Vielzahl von familiären Konflikten, die die Beteiligten nicht nur emotionalen, sondern auch erheblichen finanziellen Belastungen aussetzen.
Unser primäres Ziel ist es daher, vorrangig außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten, und diese wenn möglich verbindlich in Scheidungsfolgenvereinbarungen zu regeln. Damit können langwierige und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Dies dient insbesondere auch dem Wohl der durch die Trennung der Eltern betroffenen Kinder.
Wenn sich gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie professionell, engagiert und erfahren vor Gericht. Und dies nicht nur hier im Raum Frankfurt, sondern deutschlandweit.
Zu den im Rahmen einer Trennung zu regelnden Angelegenheiten gehört die Klärung des Trennungsunterhalts. Dieser ist bis zur Rechtskraft der Scheidung und nicht nur im Trennungsjahr geschuldet.
Ebenso berechnen wir die Höhe des jeweils geschuldeten Kindesunterhalts für die minderjährigen als auch die volljährigen Kinder. Die Berechnung erfolgt nach den Regeln der Düsseldorfer Tabelle nebst Sonder- und Mehrbedarf. Oder bei besonders guten Einkommensverhältnissen wird der Unterhalt nach konkretem Bedarf geltend gemacht.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung als auch bei der Haushaltsteilung.
Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bei einer Scheidung beibehalten wird, sind das Aufenthaltsbestimmungsrechts und das Umgangsrecht zu klären. Bis hin zur Abklärung der Möglichkeiten eines erweiterten Umgangsrechts oder eines Wechselmodells.
Die Fragen des Kindschaftsrechts sind oft ein emotional stark belastendes Thema im Rahmen einer Trennung und Scheidung. Damit die Kinder nicht in den Paarkonflikt geraten, achten wir als Familienrechtsanwälte sehr genau auf den Schutz des Kindeswohls.
Scheidung
Im Rahmen der Ehescheidung überprüfen wir die Auskünfte über die während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften. Damit diese durch den Versorgungsausgleich richtig ausgeglichen werden.
Des Weiteren wird der nacheheliche Unterhalt geregelt, das heißt der nach Rechtskraft der Scheidung geschuldete Ehegattenunterhalt.
Auf der vermögensrechtlichen Seite bei einer Scheidung sind der Zugewinnausgleich, die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts als auch Ansprüche im Nebengüterrecht zu berücksichtigen, zu denen auch Ansprüche aus einer Ehegatteninnengesellschaft oder einem familienrechtlichen Kooperationsvertrag gehören.
Sonstige Unterhaltsansprüche
Zu unseren Fachgebieten im Familienrecht gehören auch der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter bzw. des nichtehelichen Vaters sowie aufgrund der demographischen Entwicklung der immer häufiger geltend gemachte Elternunterhalt.
Besondere Qualifikationen
Ferner gehört zu unseren Spezialgebieten die Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen als vorsorgende Verträge als auch von Scheidungsfolgenvereinbarungen im Falle einer Trennung und einer möglicherweise anstehenden Scheidung.
Aufgrund dieser durch die Spezialisierung erworbenen umfangreichen Fachkenntnisse wurde Frau Rechtsanwältin Knatz in der Ausgabe 6/2012 der Wirtschaftswoche unter die 25 Top Experten in Deutschland für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht gewählt.
Frau Rechtsanwältin Vera Knatz wurde von der Zeitschrift FOCUS in die Anwaltslisten 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 der Top-Anwälte im Fachbereich „Familienrecht“ und in die Anwaltsliste 2021, 2022, 2023 und 2024 der Top-Anwälte im Fachbereich „Erbrecht“ aufgenommen.
Die Zeitschrift STERN ermittelte in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Kanzlei als eine der 85 besten Kanzleien in Deutschland auf dem Gebiet des Familienrechts.
Weitere Informationen zum Thema Ehescheidung finden Sie hier.