Zum 1. Januar 2018 wird erneut die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Änderungen sehen zunächst eine Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder vor. Der Minderunterhalt beträgt dann für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348,00 € statt 342,00 €, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 399,00 € statt…
Zum 1. Januar 2017 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Zum gleichen Zeitpunkt erhöht sich damit auch der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt auch zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres)…
Die Düsseldorfer Tabelle wird wie angekündigt zum 01.01.2016 erneut abgeändert. Es werden in den Tabellensätzen nunmehr die bereits schon im Jahr 2015 erhöhten und gezahlten Kindergeldbeträge berücksichtigt. Im Jahr 2015 wurden von dem jeweiligen Bedarfssatz noch die „alten“ Kindergeldbeträge abzogen, so dass hier ein kleiner finanzieller Vorteil zugunsten des Elternteils, welcher das Kindergeld bezogen hatte, entstand. Dies…
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