Mit besonderer Freude und Stolz dürfen wir verkünden, dass unser Kanzleiteam um einen herausragenden und renommierten Spezialisten verstärkt wird: Herr Rechtsanwalt Matthias Mohr bereichert ab sofort die Anwaltskanzlei Vera Knatz in Frankfurt als Fachanwalt für Familienrecht. Mandantinnen und Mandanten profitieren damit von noch mehr gebündelter Expertise, jahrzehntelanger Erfahrung und umfangreichem Spezialwissen in sämtlichen Bereichen des Familienrechts.

Fachliche Qualifikation und fundierte Ausbildung

Herr Rechtsanwalt Mohr kann auf eine beeindruckende juristische Ausbildung zurückblicken. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, einer der traditionsreichsten juristischen Universitäten in Deutschland. Bereits während seines Referendariats am Landgericht Wiesbaden sammelte er praktische Erfahrung als freiberuflicher Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei, sodass er schon frühzeitig die Brücke zwischen juristischer Theorie und forensischer Praxis schlagen konnte. Ein Zusatzstudium an der Hochschule des Bundes für Verwaltungswissenschaften in Speyer rundet seine breitgefächerte Ausbildung ab und zeugt von seinem Engagement für eine ganzheitliche juristische Qualifikation.

Langjährige Erfahrung und ausgeprägte Spezialisierung

Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1989 und ersten Berufsjahren in einer renommierten Anwalts- und Notariatssozietät sammelte Herr Mohr wertvolle Erfahrungen in unterschiedlichen Kanzleien. Seit 1992 war er in Rüsselsheim in eigener Kanzlei tätig, ab 2000 führte ihn sein Weg nach Titisee-Neustadt, wo er durch die Übernahme eines etablierten Anwaltsbüros erneut Führungsverantwortung übernahm. Regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht zählen seither zu seinen beruflichen Selbstverständlichkeiten, wodurch er ständig auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung bleibt.

Seit 1996 trägt er den Titel des Fachanwalts für Familienrecht und damit den höchsten verliehenen Qualifikationsnachweis in diesem Bereich. Er gehörte damit zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, welche diesen Titel erhielten und führen durften.

Fachanwälte verfügen über nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, weit über das Maß hinaus, das durch die übliche Ausbildung und Tätigkeit eines Rechtsanwalts gewährleistet ist (§ 43c BRAO, Fachanwaltsordnung – FAO). Herr Rechtsanwalt Mohr hat diese besondere Expertise durch zahlreiche bearbeitete Mandate sowie kontinuierliche Weiterbildung dokumentiert und dadurch fundierte Kenntnisse in sämtlichen Streitfragen des Familienrechts erworben: Vom Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht über Vermögensauseinandersetzung bis hin zu Eheverträgen.

Didaktische Kompetenz und kollegiales Engagement

Seine fachliche und praktische Expertise bringt Herr Mohr nicht nur in der Mandatsbearbeitung ein, sondern auch als engagierter Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Villingen-Schwenningen – ein weiterer Beleg dafür, dass er sein Wissen praxisnah weitergibt und komplexe Sachverhalte verständlich vermitteln kann.

Symbiose aus Kompetenz und Menschlichkeit

Wir sind überzeugt, dass Herr Mohr fachlich wie menschlich eine wertvolle Bereicherung für unsere Mandanten und das gesamte Kanzleiteam von Fachanwälten in Frankfurt darstellt.

Mit Herrn Rechtsanwalt Mohr steht Ihnen ab sofort ein außergewöhnlich erfahrener, spezialisierter und empathischer Ansprechpartner zur Seite, der Ihr Anliegen im Familienrecht in Frankfurt mit höchstem Engagement, aktuellem Fachwissen und strategischer Weitsicht vertritt.

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