Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.107.2015 zu AZ IV ZR 437/14 seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, wonach bei der Benennung des „Ehegatten“ als Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung nicht diejenige Person bezugsberechtigt ist, welche zum Zeitpunkt des Versterbens mit dem Erblasser verheiratet ist, sondern diejenige Person, welche zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung über die Bezugsberechtigten…
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