Viele Menschen gehen davon aus, dass sich an der gesetzlichen Erbfolge wenig ändert, wenn sie heiraten. Tatsächlich verschiebt eine Eheschließung die Anteile zwischen Kindern und Ehegatten erheblich – und der gewählte Güterstand spielt dabei eine zentrale Rolle.

Grundregel ohne Ehe
Sind Eltern unverheiratet, erben allein die Kinder zu gleichen Teilen. Der Partner geht leer aus, wenn kein Testament existiert.

  1. Ehe geschlossen: Viertel für den Ehegatten
    Mit der Hochzeit erhält der überlebende Ehegatte automatisch mindestens ein Viertel des Nachlasses. Ob der Ehegatte einen größeren Anteil vom Nachlass als Erbe erhält, hängt davon ab, ob Kinder vorhanden sind und in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.
  2. Zugewinngemeinschaft: Plus ein weiteres Viertel
    Heiraten die Partner ohne notariellen Vertrag, leben sie in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Stirbt ein Ehepartner, erhöht sich dessen Erbteil pauschal um ein zusätzliches Viertel des Nachlasses – völlig unabhängig davon, ob tatsächlich Vermögenszuwachs entstanden ist. Damit kommt der Ehegatte insgesamt auf 50 %, wenn Kinder vorhanden sind. Die Kinder des Erblassers teilen sich die übrigen 50 %. Diese Regelung kann in vielen Fällen überraschende Auswirkungen haben – lassen Sie sich daher frühzeitig durch eine spezialisierte Fachanwältin für Erbrecht beraten.
  3. Gütertrennung: Gleiches Recht für alle
    Wird Gütertrennung vereinbart, erbt der Ehegatte nur so viel wie jedes Kind. Gibt es ein oder zwei Kinder, bedeutet das eine Aufteilung in gleiche Teile; bei drei oder mehr Kindern bleibt es beim anfänglichen Viertel.
  4. Warum das wichtig ist
    Durch Ehevertrag oder Testament lassen sich die Quoten anders regeln, Pflichtteilsrechte bleiben jedoch bestehen. Wer sicherstellen will, dass der Ehepartner oder bestimmte Kinder besser abgesichert sind, sollte sich frühzeitig beraten lassen und die Auswirkungen von Güterstand und Erbrecht als Einheit betrachten.

Mein Fazit als Expertin für Erbrecht:
Eine Eheschließung verändert das Erbe grundlegend. Ob Viertel, Halb oder gleichberechtigter Anteil – entscheidend ist, in welchem Güterstand die Partner leben.

Als Fachanwältin für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung und vielen Top-Auszeichnungen (u. a. von Focus, Stern und Capital) und meiner Kanzlei in Frankfurt am Main berate ich Mandanten regelmäßig zu genau diesen Fragestellungen – fundiert, individuell und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation.  Denn eine rechtzeitige Gestaltung verhindert späteren Streit und schützt die Familie finanziell.

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