Scheidung von zu Hause – Welche Gefahr birgt die online-Scheidung?

Mit einer Werbung für eine schnelle und günstige online-Scheidung begibt sich die Anwaltschaft auf dünnes Eis – so eine Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 05.06.2014 (AZ: 14 O 395/13).

Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Unter der Überschrift „Scheidung Online“ warb eine Anwaltskanzlei im Internet damit, dass eine bundesweite Ehescheidung ohne Anwaltsbesuch zu den geringstmöglichen Kosten von Fachanwälten durchgeführt werden kann. Zum Download wurden Scheidungsformulare angeboten. Folgenreiche Verzichtserklärungen, u.a. zur Frage des Versorgungsausgleiches, gaben die Betroffenen nach einem kurzen Telefongespräch zwecks Vorbereitung der Ehescheidung im Scheidungstermin sodann ab.

Das Landgericht Berlin urteilte hierzu, dass ein Anwalt, auch wenn er seine Dienstleistung in Bezug auf Ehescheidung „ohne Anwaltsbesuch“ bewirbt und sie auf Basis online zur Verfügung gestellter Formulare erbringt, das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen muss.

Mit deutlichen Worten stellt das Gericht klar, dass derjenige Rechtsanwalt pflichtwidrig handelt, der kein persönliches Beratungsgespräch mit dem Mandanten führt, sondern lediglich mittels ausgefüllter Formulare und kurz telefonisch mit diesem kommuniziert. Selbst wenn ein Mandant eine schnelle und günstige Scheidung wünscht, muss der Anwalt den Sachverhalt, vor allem aber den wahren Willen des Mandanten durch gezieltes Befragen ermitteln, zumal er nicht davon ausgehen kann, dass der Mandant Rechtstatsachen richtig beurteilen kann.

Aus diesem Grund ist aus diesseitiger Sicht von einer „Scheidung von zu Hause“ abzuraten, da jeder Sachverhalt anders ist und die persönliche anwaltliche Beratung nicht ersetzt werden kann – alles andere ist „Augenwischerei“.

Call Now Button