Zum 1. Januar 2018 wird erneut die Düsseldorfer Tabelle geändert.

Die Änderungen sehen zunächst eine Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder vor. Der Minderunterhalt beträgt dann für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348,00 € statt 342,00 €, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 399,00 € statt bisher 393,00 € und für Kinder der 3. Altersstufe (bis zu Volljährigkeit) 467,00 € statt bisher 460,00 €.

Der Bedarf für volljährige Kinder wird nicht geändert. Dies soll eine überproportionale Erhöhung des Bedarfes des volljährigen Kindes, welches noch im Haushalt der Eltern bzw. eines der Elternteile lebt, im Verhältnis zu dem Bedarf eines allein lebenden Erwachsenen vermeiden.

Ferner erhöht sich ab dem 01. Januar das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 194,00 €, für das 3. Kind auf 200,00 € und für das 4. und jedes weitere Kind auf 225,00 €. Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf angerechnet.

Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle bedeutet aber nicht unbedingt, dass sich damit automatisch für jedes Kind ab dem 1. Januar 2018 ein höherer Unterhaltsanspruch ergibt.

Denn gleichzeitig werden die Einkommensgruppen angehoben, was in vielen Fällen zur Folge haben wird, dass der unterhaltspflichtige Elternteil in eine niedrigere Einkommensgruppe als bisher eingestuft werden muss.

Dies würde dann eine Reduzierung des geschuldeten Kindesunterhalts zur Folge haben.

Sollte ein solcher Fall vorliegen, kann der Unterhaltspflichtige jedoch nicht unter Verweis auf die geänderte Düsseldorfer Tabelle einseitig und außergerichtlich seine Unterhaltsverpflichtung reduzieren, sollte er durch eine Jugendamtsurkunde oder einen sonstigen Unterhaltstitel bereits zur der Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet worden sein. Hierzu bedarf es eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens.

Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2019 erfolgen.

Duesseldorfer-Tabelle-2018-1

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