Es hat sich längst herausgestellt, dass Kinder nicht so sehr durch die Trennung oder Scheidung der Eltern als solche belastet sind, sondern durch den mit der Trennung und Scheidung einhergehenden Streit der Eltern.

Leider verlieren sich Eltern vor und nach einer Trennung oft in einen Streit um die Kinder – erkennen aber nicht, dass der tatsächliche Ursprung dieses Streits oftmals nicht auf der Elternebene, sondern auf der Paarebene liegt. D.h. es geht nicht um eine streitige Frage der Erziehung oder der optimalen Betreuung – auch wenn dies die vordergründigen Argumente sind – , sondern um eine Entschädigung für während der laufenden Beziehung erlittener Verletzungen, um Macht und Kontrolle, um die Durchsetzung eigener Interessen – aber auch um fehlendes Vertrauen zu dem anderen Elternteil. Es ist ein Drahtseilakt, denn vielen Eltern fällt es schwer, in solchen Zeiten ihr eigenes Wohl und das Wohl des Kindes in Takt zu halten. In diesen leidet immer eine Person oder sogar alle Beteiligten.

Zunächst halten wir fest, das Kindeswohl steht immer an erster Stelle, nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich. Sieht das Gericht das Kindeswohl gefährdet, darf und muss es sogar  eine Entscheidung treffen, was das Beste für das Kind ist.. Im Umgang mit und um das Kind herum gilt es also Ruhe zu bewahren, auch wenn die Gemüter erhitzt sind.

 

Viele Kinder werden bewusst in diesen Streit bewusst eingezogen, von ihnen wird eine klare Positionierung für oder gegen einen Elternteil verlangt.

Aber auch eine „nonverbale“ Einforderung von Loyalität wird von den Kindern wahrgenommen und verstanden.

Kinder merken sehr schnell und sehr genau, ob ein Elternteil dem Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil wirklich positiv gegenüber steht.

 

Kinder gerade hoch konflikthafter Eltern weisen ein großes Spektrum psychischer Störungen auf wie aggressives Verhalten, Konzentrationsstörungen, geringere kognitive Leistungsfähigkeit, Leistungseinbrüche in der Schule, Angststörungen, Entfremdungsverhalten, gestörtes Essverhalten, Probleme der Identitätsentwicklung, Beeinträchtigung des Selbstbewusstseins, Probleme im sozialen Verhalten und in einer eigenen späteren Paarbeziehung.

 

Um Kinder nicht zum Opfer eines Paarkonflikts werden zu lassen, und sie vor allem nicht psychisch zu schädigen und so ihr jetziges und späteres Leben zu belasten, sollten die Eltern vor und während der Trennungsphase sich fortwährend darum bemühen, nicht nur um ihre eigenen Rechte zu kämpfen, sondern vorrangig die eigenen Bedürfnisse der Kinder wahzurnehmen und zu berücksichtigen. Denn die Kinder sind von den Eltern abhängig, sie haben noch keine eigene Lebensstellung.

Eltern in dieser schwierigen Phase der Trennung und Scheidung können sich Unterstützung und Hilfe holen von den Jugendämtern und von den Erziehungsberatungsstellen, aber auch von Psychologen und Therapeuten.

Wichtig ist, dass jeder Elternteil den Kontakt zum anderen Elternteil als wichtig für das Kind akzeptiert und diesen authentisch und ohne Vorbehalte unterstützt.

Wer bekommt die Kinder im Falle einer Scheidung?

Bei einer Scheidung in Deutschland soll  das Wohl der Kinder die  höchste Bedeutung für die Entscheidungsfindung bezüglich ihres Aufenthaltsortes sein. Obwohl das gemeinsame Sorgerecht in der Regel auch nach der Trennung der Eltern bestehen bleibt, außer es liegen gravierende Gründe für eine Änderung vor, hängt die Entscheidung, bei welchem Elternteil die Kinder leben werden, von mehreren individuellen Faktoren ab.

In vielen Fällen wird eine Vereinbarung zwischen den Elternteilen getroffen, die das Beste für das Kind anstreben. Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, ist das Familiengericht dazu berufen, im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden. Dabei zieht das Familiengericht den Rat des zuständigen Jugendamtes sowie des Verfahrensbeistandes, welcher nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend als eine Art „Anwalt für das Kind“ vom Gericht bestimmt wird, hinzu, .

Es gibt keine pauschale Regelung, die einem der Elternteile automatisch das Recht zuspricht, bei dem die Kinder nach einer Scheidung leben. Die konservative Haltung, dass Kinder grundsätzlich immer besser bei der Kindesmutter als dem „besseren“ Elternteil aufgehoben seien, gibt es nicht mehr. Die Entscheidung wird vielmehr auf der Basis einer sorgfältigen Prüfung aller relevanten Aspekte gefällt, einschließlich der emotionalen Bindungen, der Versorgungsfähigkeit der Elternteile und der Bedeutung einer stabilen Umgebung für das Kind.

 

Jede Familie ist anders – selbst geschieden

Wichtig ist auch, dass die Eltern die optimale Betreuung für das Kind aushandeln – dies kann das konservative Residenzmodell sein, bei dem das Kind die überwiegende Zeit bei einem Elternteil lebt und den anderen Elternteil 14tätig an den Wochenenden sieht, dies kann ein Wechselmodell oder sogar ein Nestmodell sein. Es gibt keine pauschale Empfehlung, welche Betreuungsform für Kinder die beste Betreuungsform ist.

Jede Familie ist anders. Für jede Familie ist daher das „richtige“ Betreuungsmodell zu suchen.

Unruhe, welche die Umgänge mit dem anderen Elternteil mit sich bringen, sind von dem jeweiligen Elternteil auszuhalten und aufzufangen.

Kinder sind auch viel resilienter als man ihnen zutraut. Kinder kommen mit der Trennung der Eltern zurecht – aber nicht mit dem Streit der Eltern.

 

 

Scheidung mit Kindern – Ein Überblick

Bei Beantragung einer Scheidung teilt der Antragsteller dem Gericht zunächst nur die Daten über die gemeinsamen Kinder mit, und informiert das Gericht darüber, ob eine Regelung betreffend den jeweils geschuldeten Kindesunterhalts, des zukünftigen Aufenthalts und der Betreuung bzw. des Umgangs schon getroffen wurde.

Von Amts wegen greift das Gericht erst dann ein, wenn dem Gericht weiteren Informationen zugetragen werden, welche eine aktuelle Schädigung des Kindeswohls erkennen lassen. Sollte sich eine solche Gefährdung bestätigen, entscheidet das Gericht über den Aufenthalt, den Umgang und gegebenenfalls auch über die weitere Ausübung des Sorgerechts.

Bei Auseinandersetzungen zwischen den Eltern über Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht  kann aber jeder Elternteil die Hilfe des Gerichts anrufen.

Das gemeinsame Sorgerecht wird in der Regel nur in Ausnahmefällen aufgehoben.

Das Umgangsrecht steht dem Elternteil zu, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält, aber auch dem Kind. D.h. das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit dem nichtbetreuenden Elternteil.

Kindesunterhalt ist von beiden Eltern geschuldet. Der Elternteil, welcher das Kind betreut, erfüllt aber in der Regel seine Unterhaltsverpflichtung durch diese Betreuungsleistung und braucht keinen weiteren Barunterhalt zu zahlen. Der andere Elternteil ist dagegen verpflichtet, Barunterhalt für das Kind zu zahlen.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich vereinfachend nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.

Während ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, führt die Scheidung der Eltern bei den Kindern nicht zu einem Recht auf Namensänderung. Im Gegenteil, der Name der Kinder soll durch die Scheidung nicht verändert werden.

Im Rahmen der Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen die Kinder  betreffend

Dieses Element der Konstanz bietet dem Kind eine wichtige emotionale Stütze in einer Zeit, die von Umbrüchen und Anpassungen geprägt ist. Es ist ein kleiner, aber bedeutender Punkt der Beständigkeit inmitten der Veränderungen, die eine Scheidung mit sich bringt.

 

Bei der Findung der optimalen Betreuungsform für Ihre Kinder stehen wir Ihnen gerne mit anwaltlichem Rat zur Seite. Wir beraten Sie über sinnvolle Umgangs- und Betreuungsmöglichkeiten, unter Einbeziehung auch der Erwerbszeiten beider Eltern. Wir helfen Ihnen auch, mit dem getrennt lebenden Ehepartner zu kommunizieren und zu kooperieren, damit Sie trotz Trennung Eltern von zufriedenen Kindern bleiben können.

 

 

 

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