Die Düsseldorfer Tabelle ist ein essenzielles Hilfsmittel für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie dient Gerichten, Anwälten und Behörden als Richtlinie, um den angemessenen Unterhalt je nach Alter des Kindes und den Einkommensverhältnissen der Eltern festzulegen zu können. In unserer Anwaltskanzlei Frankfurt erhalten Sie eine ausführliche Information zu dem Thema und eine kompetente Beratung von einer Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt.
Was ändert sich in der Düsseldorfer Tabelle 2025?
Für das Jahr 2025 wurden die Beträge an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt den monatlichen Unterhaltsbedarf für Kinder, der je nach Altersstufe und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils variiert. Von dem jeweiligen Bedarfsbetrag wird das Kindergeld bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in voller Höhe abgezogen, so dass sich aktuelle folgende Zahlbeträge ergeben – nachfolgend zwei Beispiele:
- Für Einkommen bis 2.100 € beträgt der zu zahlende Unterhalt für Kinder bis 5 Jahre 354,50 €, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 426,50 €, für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 521,50 € und für volljährige Kinder 438,00 €.
- Steigt das Einkommen auf 2.101 € bis 2.500 €, erhöht sich der zu zahlende Unterhalt entsprechend auf 379,50 € für Kinder bis 5 Jahre, 454,50 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren, 554,50 € für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren und 473,00 € für volljährige Kinder.
Für weitere Details zur Berechnungsgrundlage nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf
Für Fragen zur individuellen Berechnung steht Ihnen das kompetente Team von Fachanwältinnen in Frankfurt gerne zur Verfügung.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung und Versorgung. Bei volljährigen Kindern oder im Wechselmodell müssen jedoch beide Elternteile je nach ihrem Einkommen Barunterhalt leisten.
Zusätzlich zu den Tabellenbeträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen. Sonderausgaben wie Bildungs- oder Gesundheitskosten (Mehr- und Sonderbedarf) sind nicht in der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen gesondert aufgeteilt werden.
Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs ist wichtig
Ein Unterhaltsanspruch kann sich durch Veränderungen der Bedarfspositionen des Kindes, der Einkommensverhältnisse der Eltern oder Betreuungsverhältnisse ändern. Daher sollten bestehende Unterhaltstitel wie gerichtliche Beschlüsse oder Jugendamtsurkunden regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden. Dazu kann und darf von dem anderen Elternteil eine Einkommensauskunft eingefordert werden.
Erstberatung bei Ihrem Fachanwalt in Frankfurt
Als Fachanwälte in Frankfurt stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Team gerne zur Verfügung, um Sie individuell zu Ihrem Unterhaltsanspruch zu beraten. In meiner Anwaltskanzlei Vera Knatz in Frankfurt biete ich Ihnen eine Erstberatung an, in der ich Ihre persönliche Situation analysiere und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen gebe.
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